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Pflegegrad 1 – das müssen Sie wissen!

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz trat am 1.1.2017 eine Reform in Kraft, welche die bisherigen Pflegestufen außer Kraft setzte und die Pflegegrade 1 bis 5 einführte. Gerade der Pflegegrad 1 gilt für Betroffene als echter Gewinn. Dank der neuen Einteilung erhalten nun auch Patienten Leistungen von der Pflegekasse, die bislang ohne Pflegestufe zurechtkommen mussten. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen und welche Leistungen Sie erhalten.

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Voraussetzungen für den Pflegegrad 1

Wie für jeden anderen Pflegegrad auch ist die Antragstellung bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für die Erteilung eines Pflegegrades obligatorisch. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese einen Gutachter des MDK. Bei privat Versicherten ist die MEDICPROOF GmbH für die Begutachtung zuständig. Der Gutachter betrachtet dabei folgende Aspekte:

Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Gestaltung des Alltags und Pflege sozialer Kontakte

Für jeden Teilbereich werden Punkte vergeben, diese werden aufaddiert. Die Kriterien sind im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgeschrieben. Insgesamt sind 100 Punkte möglich. Wer den Pflegegrad 1 erhalten soll, dessen Gutachten muss mindestens 12,5 bis maximal unter 27 Punkte feststellen. Definiert wird der Pflegegrad 1 laut Rechtsgrundlage für Personen, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen.

Klassischerweise erhalten Personen den Pflegegrad 1, die zwar noch relativ beweglich und geistig fähig sind, die aber geringe Einschränkungen und damit ein Mindestmaß an Hilfsbedürftigkeit aufweisen. Beispiele hierfür sind Menschen, die über motorische Beeinträchtigungen nach einer Erkrankung des Bewegungsapparates oder nach einem Unfall leiden. Ebenso können partielle Lähmungen nach einem Schlaganfall Grund für die Erteilung des niedrigsten Pflegegrades sein.

So erhalten Sie Pflegegrad 1

Nach erfolgter Begutachtung und Auswertung spricht der MDK bzw. die MEDICPROOF GmbH eine Empfehlung an die Pflegekasse aus, welcher Pflegegrad zugewiesen werden sollte. Dieser Empfehlung folgend sendet die Pflegekasse dem Antragsteller einen Bescheid über den gewählten Pflegegrad zu. Die Bekanntgabe der Entscheidung erfolgt spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung.

Diese Pflegeleistungen erhalten Sie bei Pflegegrad 1

Patienten mit Pflegegrad 1 sind meist noch relativ selbstständig und nur gering hilfsbedürftig. Deshalb erwerben sie in der Regel keinen Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen.

Allerdings stehen Personen mit dem niedrigsten Pflegegrad die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Der Entlastungsbeitrag hat eine Höhe von 125 Euro im Monat. damit können Betroffene beispielsweise:

  • an einer Betreuungsgruppe für Hilfsbedürftige teilnehmen
  • eine Einkaufshilfe engagieren
  • eine Haushaltshilfe beschäftigen
  • einen Teilbetrag für die stationäre Pflege aufbringen

Darüber hinaus steht Patienten mit Pflegegrad 1 ein Zuschuss für Wohnraumanpassungen in einer Höhe von maximal 4.000 Euro zu. Damit kann beispielsweise ein Treppenlift eingebaut werden oder das Bad entsprechend umgestaltet werden.

Zusätzlich entsteht ein Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Dazu gehören unter anderem:

  • Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufes – Zuschuss von 23 Euro/Monat
  • Pauschalförderung für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – Zuschuss von 40 Euro/Monat

Weiterhin erhalten Patienten mit Pflegegrad 1 kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliches Pflegepersonal.

Es besteht zudem Anspruch auf kostenlose Beratungsleistungen. So können Betroffene halbjährlich einen Beratungsbesuch einer Pflegekraft in Anspruch nehmen, welche sie zu Wohnraumanpassungen oder zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung berät.

Bewohner einer Wohngruppe oder Wohngemeinschaft können sich auch als Gemeinschaft Zuschüsse sichern.

  • Bis zu vier Personen erhalten je 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen.
  • Bis zu vier Personen können einen Anspruch auf je 2.500 Euro für die Ersteinrichtung geltend machen.
  • In einer Wohngruppe oder WG mit bis zu vier Personen hat jede Person einen Anspruch auf je 24 Euro für die Beschäftigung einer Organisationskraft.
125 € / Monat

Entlastungsbeitrag

2.500 € einmalig

Einrichtungszuschuss

4.000 € einmalig

Wohnraumanpassungen

Diese Pflegeleistungen erhalten Sie bei Pflegegrad 1 nicht:

Betroffene mit dem Pflegegrad 1 haben, wie oben erwähnt, keinen Anspruch auf Pflegegeld. Außerdem werden beim niedrigsten Pflegegrad folgende Dinge nicht von der Pflegekasse bezahlt:

  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege

Pflegegrad 1: Ein Gewinn für wenig hilfsbedürftige Personen

Der Pflegegrad 1 ist ein Gewinn für alle Personen, die zwar gering hilfsbedürftig sind, aber im bisherigen Pflegestufen-System leer ausgegangen sind. Sie erhalten mit dem niedrigsten Pflegegrad zwar kein Pflegegeld, haben aber Anspruch auf den Entlastungsbeitrag, Wohnraumanpassungen und kostenloste Beratungen. Der Antrag bei der Pflegekasse und die folgende Begutachtung eröffnen Patienten so eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihr Leben einfacher zu gestalten.

Mandy Haussner - Treppenlift-Beraterin für Österreich
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